Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
12. Juni 2017 | 18:03 CET/CEST

NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

4SC AG beschließt Ausgabe neuer Aktien, um die Entwicklung der Medikamente Resminostat, 4SC-202 und 4SC-208 weiter voranzubringen

Planegg-Martinsried, 12. Juni 2017 – Der Vorstand der 4SC AG (4SC, FWB Prime Standard: VSC) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Bar-Kapitalerhöhung für die Finanzierung der weiteren Entwicklung der Medikamente Resminostat, 4SC-202 und 4SC-208 beschlossen. Hierzu plant 4SC eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre. Insgesamt werden bis zu ca. 16,4 Mio. neue Aktien zum Bezug angeboten. Etwaige nicht bezogene neue Aktien sollen im Rahmen von Privatplatzierungen mindestens zum Bezugspreis an institutionelle Investoren in Europa und auf internationaler Ebene zum Erwerb angeboten werden (zusammengenommen das „Angebot“).

Bar-Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien

4SC hat beschlossen, das Grundkapital von EUR 18.966.646,00, eingeteilt in 18.966.646 auf den Inhaber lautende Stückaktien, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu EUR 16.350.556,00 auf bis zu EUR 35.317.202,00, im Rahmen einer Bar-Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von bis zu 16.350.556 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00, zu erhöhen. Die neuen Aktien (die „Angebotsaktien“), werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts durch die quirin bank AG, Berlin, angeboten. Das Bezugsverhältnis wird 29:25 betragen, das heißt, 29 alte Aktien berechtigen zum Bezug von 25 neuen Aktien. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Bezugsfrist soll am 16. Juni 2017 beginnen und voraussichtlich am 3. Juli 2017 um 12 Uhr (MESZ) enden.

Der Bezugspreis je neuer Aktie wird voraussichtlich am 28. Juni 2017 unter Berücksichtigung des volumengewichteten Durchschnittskurses (VWAP) der 4SC AG im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsfrist am 16. Juni 2017 bis zum Handelsschluss des 27. Juni 2017 abzüglich eines möglichen und noch festzusetzenden Abschlags festgelegt. Der Bezugspreis wird höchstens EUR 4,00 betragen. Die im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogenen Aktien werden nach dem Ende der Bezugsfrist institutionellen Investoren in Europa und auf internationaler Ebene zum Erwerb angeboten. Die Gesellschaft strebt einen Bruttoemissionserlös aus der Bar-Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 44 bis 56 Mio. an.

Bezugsangebot und Wertpapierprospekt

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem Bezugsangebot entnommen werden, welches voraussichtlich am 13. Juni 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht sowie auf der Internetseite www.4SC.de aufrufbar sein wird. Das öffentliche Angebot der Aktien aus der Barkapitalerhöhung und die Zulassung der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heute, den 12. Juni 2017, gebilligten Wertpapierprospekts. Der Prospekt ist auf der Internetseite der 4SC AG www.4SC.de aufrufbar.

 

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Information and Explanation of the Issuer to this News:

 

Über Resminostat

Resminostat wird oral verabreicht und sowohl als Monotherapie als auch in Kombination mit anderen Krebsmedikamenten zur neuartigen Behandlung zahlreicher Krebsarten untersucht. Resminostat hemmt Tumorwachstum und ‑ausbreitung, führt zu Tumorrückgang und verstärkt die körpereigene Immunantwort gegen Krebs.

Resminostat hat sich in Phase-I-Studien bei Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen als gut verträglich erwiesen und wird oder wurde zur Behandlung von kutanem T-Zell-Lymphom (cutaneous T-cell lymphoma, CTCL), Hodgkin-Lymphom, Leber-, Lungen-, Darm-, Bauchspeicheldrüsen- und Gallengangkrebs in weiteren klinischen Studien erprobt. Erste positive Ergebnisse zur Wirksamkeit von Resminostat haben sich für Patienten mit Hodgkin-Lymphom und in Kombination mit Sorafenib für ausgewählte Patienten mit fortgeschrittenem Leberkrebs (hepatocellular cancer, HCC) gezeigt.

 

Über 4SC-202

4SC-202 ist ein oral verabreichter niedermolekularer Wirkstoff zur Behandlung von Krebs. 4SC-202 hat einen einzigartigen Wirkmechanismus und hemmt sowohl Klasse I Histon-Deacetylasen als auch das Protein Lysin-spezifische Demethylase, die eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Signalwegen in Krebszellen spielen.

4SC-202 wurde in einer Phase-I-Studie mit 24 zumeist intensiv vorbehandelten Patienten mit verschiedenen weit fortgeschrittenen Blutkrebsarten untersucht und hat sich als gut verträglich erwiesen. Mit einer 28 Monate anhaltenden vollständigen und einer 8 Monate anhaltenden teilweisen Remission konnten vielversprechende Anzeichen auf Wirksamkeit beobachtet werden.

In präklinischen Untersuchungen hat 4SC-202 die Tumor-gerichtete Immunantwort verstärkt. Die Behandlung mit 4SC-202 verändert dabei die Umgebung der Tumorzellen und bewirkt, dass mehr Immunzellen in den Tumor eindringen. Weitere präklinische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kombination von 4SC-202 mit Checkpoint-Inhibitoren besser gegen Krebs gewirkt hat als die Behandlung mit Checkpoint-Inhibitoren allein. Damit bieten sich vielversprechende Chancen für die weitere klinische Entwicklung von 4SC-202 bei Patienten, die nach der Behandlung mit Checkpoint-Inhibitoren wieder rückfällig werden oder gar nicht erst auf eine solche Behandlung ansprechen.

 

Über 4SC-208

Daten aus mehreren präklinischen in vivo Modellen haben bestätigt, dass 4SC-208 den Hedgehog/GLI-Signalweg hemmt. Durch die Hemmung dieses Signalwegs werden Krebsstammzellen sehr effektiv daran gehindert, neues Krebsgewebe entstehen zu lassen. Durch die Hemmung wird zudem die Entstehung, die Weiterentwicklung und das Überleben von Krebsgewebe beeinträchtigt.

Übliche Hedgehog-Blocker greifen noch vor dem Transkriptionsfaktor GLI in den Signalweg ein, wohingegen 4SC-208 direkt auf Höhe von GLI hemmt. Dadurch könnte 4SC-208 Rückfälle und ein erneutes Auftreten der Krebserkrankung verhindern, Effekte, die nach Behandlung mit derzeit verfügbaren Hemmstoffen beobachtet werden.

4SC ist überzeugt davon, dass 4SC-208 ein vielversprechender Medikamentenkandidat ist und plant, die regulatorisch vorgeschriebenen präklinischen Untersuchungen 2018 abzuschließen und direkt anschließend mit der klinischen Entwicklung in Phase I/II zu beginnen. Klinisch aussichtsreich sind Krebsindikationen, in denen Resistenzen gegenüber Therapien auftreten, die auf den Hedgehog/GLI-Signalweg abzielen (z.B. Basalzellkarzinom).

 

Über 4SC

Das biopharmazeutische Unternehmen 4SC AG entwickelt niedermolekulare Medikamente, die Krebskrankheiten mit hohem medizinischen Bedarf bekämpfen. Diese Medikamente sollen den Patienten innovative Behandlungsmöglichkeiten bieten, die erträglicher und wirksamer sind als bestehende Therapien und eine bessere Lebensqualität bieten. Zu den Kernprodukten des Unternehmens zählen Resminostat, 4SC-202 und 4SC-208.

Die 4SC-Pipeline ist durch ein umfangreiches Patentportfolio geschützt und umfasst vielversprechende Produkte in verschiedenen Phasen der präklinischen und klinischen Entwicklung. 4SC geht für künftiges Wachstum und Wertsteigerung Partnerschaften mit Pharma- und Biotechnologie-Unternehmen ein und wird zugelassene Medikamente in ausgewählten Regionen schließlich eventuell auch selbst vermarkten. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet und beschäftigte am 31. März 2017 insgesamt 48 Mitarbeiter. 4SC ist seit Dezember 2005 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

 

Zukunftsbezogene Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsbezogene Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten und der Einschätzung von 4SC zum Veröffentlichungszeitpunkt entsprechen. Derartige zukunftsbezogene Aussagen stellen weder Versprechen noch Garantien dar, sondern sind abhängig von zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen sich viele der Kontrolle von 4SC entziehen, und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen in Erwägung gezogen werden. 4SC übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen hinsichtlich geänderter Erwartungen oder hinsichtlich neuer Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen, zu aktualisieren oder zu revidieren.

 

Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der 4SC AG sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist bei der Gesellschaft (Fraunhoferstr. 22, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland; Tel.: +49 89 700763-0; Fax: +49 89 700763-29; und auf der Website von 4SC AG (www.4SC.de)) kostenfrei erhältlich.

Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der 4SC AG (die „Gesellschaft“ und solche Aktien, die „Aktien„) in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten, und soll auch nicht dahingehend verstanden werden.

Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum auf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder, die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein „Relevanter Mitgliedsstaat„) wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Mitgliedsstaat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öfentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:

(i)         juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als „qualifizierte Investoren“ definiert werden; oder

(ii)        unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet „Öffentliches Angebot“ eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck Prospektrichtlinie bezieht sich auf die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet die Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.

Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie dar und auch keinen Prospekt dar.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur „qualifizierten Investoren“ (gemäß Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines „professionellen Anlegers“ gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 („Financial Promotion„) Order 2005 (die „Order„) fallen oder (ii) „high net worth entities” sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet werden), zur Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis dieser Mitteilung vornehmen und sollten sich nicht auf diese Mitteilung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die sich auf die Gesellschaft auswirken, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Weder diese Mitteilung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden. Weder stellt diese Mitteilung ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tastsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden.

 

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