ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der 4SC AG findet am Donnerstag, den 27. April 2023, um 10:00 Uhr, im Konferenzraum „Ellipse“ des Innovations- und Gründerzentrums Biotechnologie (IZB), Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried, statt.
- Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung
- Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
- Information pursuant to Section 125 para. 1 German Stock Corporation Act (AktG) in connection with Section 125 para. 5 AktG, Article 4 para. 1 and Table 3 of the Annex to Implementing Regulation (EU) 2018/1212
- Geschäftsbericht 2022 inkl. Jahresabschluss, Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) und Bericht des Aufsichtsrats
- Vergütungsbericht 2022 inkl. Prüfvermerk (Top 5)
- Geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands (Top 6)
- Satzung beglaubigte Abschrift
- Erklärung zur Unternehmensführung
- Erläuterungen zum beschlusslosen Top 1
- Erläuterungen zum beschlusslosen Top 5
- Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
- Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice zur Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl, zur Erteilung einer Vollmacht an eine dritte Person sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten sowie Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können über den passwortgeschützten Internetservice bis 26. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), abgegeben, erteilt, geändert oder widerrufen werden.
- Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
- Vollmacht an eine dritte Person
- Widerruf Vollmacht
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an email hidden; JavaScript is required gerichtet werden.