Managers’ Transactions
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der 4SC AG sind verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der 4SC AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten mitzuteilen. Außerdem sind die Geschäfte von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, unterhaltspflichtigen Kindern und anderen Verwandten, die seit mindestens einem Jahr im gleichen Haushalt leben, sowie von juristischen Personen mit Bezug zu den Vorgenannten meldepflichtig. Liegt der Gesamtumfang der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt unterhalb einer Grenze von 5.000 Euro pro Kalenderjahr, besteht keine Meldepflicht.