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Die 4SC AG ist gemäß § 10 Abs. 1 WpPG verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein so genanntes "Jährliches Dokument" zur Verfügung zu stellen. Die folgende Tabelle enthält eine Auflistung sämtlicher, im Geschäftsjahr 2009 aufgrund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten Vorschriften veröffentlichten oder dem Publikum zur Verfügung gestellten Informationen. Hierzu zählen insbesondere Ad-hoc-Meldungen, Veröffentlichungen zu Directors' Dealings, Jahresabschluss, Finanzberichte und Einladungen zu Hauptversammlungen der 4SC AG. Planegg-Martinsried, April 2010
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